Beamtentum: zwischen staatsdienend und staatstragend
Obwohl man es in der österreichischen staatlichen BĂŒrokratie unweigerlich mit Beamten zu tun bekommt, ist die Idee von Staatsangestellten, die im Gegenzug fĂŒr Dienst und Treue einen sicheren Posten sowie lebenslange Versorgung bekommen, nicht mehr ganz so unausweichlich. Geschichtlich betrachtet ist das Konzept relativ jung. Erst Ende des 18. Jahrhunderts fĂŒhrte Kaiser Joseph II. diese Form des Staatsdienstes mit dem Ideal eines nicht bestechlichen und stets korrekt arbeitenden Diener des Staates ein.
âDas ist immer noch eines der wenigen positiven Stereotype ĂŒber Beamteâ, sagt Therese Garstenauer von der UniversitĂ€t Wien, die sich in ihrem vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Projekt einer ForschungslĂŒcke annimmt. Man wisse viel ĂŒber den ĂŒberbordenden Beamtenstaat der Habsburgermonarchie, reichlich ĂŒber die PrĂ€zision des administrativen Apparates der Nazi-Zeit, aber die Jahre dazwischen hĂ€tten bisher nur wenig Beachtung gefunden.
Vom Kaiser zur Krise
Die Beamten waren wĂ€hrend der k. u. k. Monarchie und darĂŒber hinaus eine bedeutende Gruppe. Zeitgenössischen SchĂ€tzungen zufolge war in den frĂŒhen 1920er-Jahren gut ein Siebentel der Bevölkerung vom Staat als Arbeitgeber abhĂ€ngig, sei es aktiv im Dienst, in Pension oder als Angehörige. âEs kommt nicht von ungefĂ€hr, wenn man sagt, dass das Beamtentum Ăsterreich prĂ€gtâ, Ă€uĂert sich Garstenauer zu dessen historischen Wurzeln.
Umso einschneidender waren dann die AbbaumaĂnahmen, die von 1922 bis 1925 fast ein Drittel der Beamtenstellen wegfallen lieĂ. Gefordert hatte dies der Völkerbund, als Bedingung fĂŒr wirtschaftliche Hilfe. âAber viel eingespart wurde im Nachhinein betrachtet nicht, weil gleichzeitig nicht wirklich viel am System geĂ€ndert wurdeâ, so Garstenauer. In Pension geschickte Beamte mussten weiterbezahlt werden und manche Stellen wurden kurze Zeit spĂ€ter wieder nachbesetzt. Gleichzeitig waren Beamte, die ihre Posten behielten, von der Hyperinflation betroffen, die 1922 ihren Höhepunkt erreichte. Ihre fixen GehĂ€lter wurden in kurzer Zeit fast völlig entwertet.
StandesgemĂ€Ăes Verhalten in harten Zeiten
Therese Garstenauer interessiert sich in ihrer Arbeit insbesondere dafĂŒr, wie sich Krisen mit dazugehörigen AbstiegsĂ€ngsten auswirken. Was passiert, wenn eine solche Gruppe aus dem Mittelstand sich geprellt fĂŒhlt, weil die einst als sicher angesehenen Vorstellungen vom Leben nicht eingelöst werden? Eine wesentliche Quelle in dem Projekt sind unter anderem Tausende Akten zu Disziplinarverfahren gegen Beamte aus unterschiedlichsten Bereichen. Auch das Privatleben spielt dabei eine Rolle â dienstrechtlich war festgelegt, dass ein Beamter jederzeit ein âstandesgemĂ€Ăesâ Leben zu fĂŒhren hat. Damit ist nicht nur ein bestimmter materieller Lebensstandard gemeint, sondern auch, dass ein Beamter sich auĂerhalb des Dienstes so zu verhalten hat, dass er dem Ansehen des Amtes nicht schadet. Wenn Staatsbedienstete unter Alkoholeinfluss in einem Lokal randalierten, auĂereheliche AffĂ€ren hatten oder massiv verschuldet waren, dann wurde das dienstrechtlich zum Problem. In den dokumentierten Verfahren zeigt sich auch die schwierige alltĂ€gliche wirtschaftliche Lage in den 1920er-Jahren, selbst bei Beamten mit sicheren Stellen.
So erzĂ€hlt Garstenauer von einem Postangestellten, der aus einem im Transport beschĂ€digten Paket etwas Hefe zum Brotbacken mit nach Hause nahm, weil viele grundlegende Dinge knapp waren. Ein typisches Vergehen war auĂerdem, dass Briefe aus dem Ausland geöffnet wurden, in der Hoffnung, darin FremdwĂ€hrung zu finden, die der Inflation standhalten wĂŒrde. Es finden sich aber auch etwas absurdere Geschichten wie der Fall eines Sektionschefs, der eine vom Wind verwehte PelzmĂŒtze gestohlen hatte, nachdem ein Schaufenster im Sturm zerbrochen war.
Manche sind und werden gleicher
Wie die Vergehen geahndet wurden â mit GehaltskĂŒrzungen, RĂŒckstellungen, KĂŒndigungen â, unterschied sich signifikant nach Art des Vergehens und der Person. âEs fĂ€llt auf, dass gerade den höheren Beamten sehr wenig passiert, wenn es ĂŒberhaupt zu einem Verfahren kommtâ, erklĂ€rt die Historikerin, und meint, dass in solchen FĂ€llen oft eine mildernde ErklĂ€rung gefunden und nicht mehr als eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Auch enthalten die Akten tendenziell weniger Informationen zum Leben und Hintergrund der Person, wenn der Beschuldigte ein ranghoher Beamter war.
In den 1930er-Jahren mehrten sich dann die Disziplinarverfahren wegen politischer Vergehen. Als Folge des Heimwehrputsches im September 1931 und noch stÀrker im StÀndestaat wurde Beamten untersagt, politisch aktiv zu sein. Und das galt sogar, wenn jemand nur ein Flugblatt in der Tasche hatte oder nichts sagte, wenn ein Kollege im Wirtshaus politisierte. Die Gesellschaft und auch die Beamtenschaft radikalisierten sich im Verlaufe der 1930er-Jahre zunehmend.
Frauen im Dienst des Staates
Es gab auch Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiteten â die lĂ€ngste Zeit eher als Vertragsangestellte denn als krisensichere Beamtinnen. Frauen arbeiteten dabei zum GroĂteil im niedriger bezahlten Kanzleidienst. Die wenigen, die höhere Positionen erlangten, taten das in den Bereichen Bildung und Soziales. Bis 1919 galt bundesweit ein Beamtinnenzölibat, sodass nur ledige und kinderlose Frauen im Staatsdienst arbeiten konnten. Manche BundeslĂ€nder behielten diese Regelung bis in die 1930er-Jahre bei.
Viele traf dann die âDoppelverdienerverordnungâ, die in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit dafĂŒr gedacht war, möglichst vielen MĂ€nnern Stellen zu erhalten. Frauen im öffentlichen Dienst, die mit einem Beamten verheiratet waren, mussten ihren Posten verlassen, wenn der Mann eine gewisse Einkommensgrenze erreichte. Ziemlich modern anmutend ist darin ein Hinweis auf nichteheliche Lebensgemeinschaften â wer so versuchte, die Regelung zu umgehen, beging ebenfalls ein Dienstvergehen.
So ungerecht die Verordnung scheint, sie fĂŒhrte zu keinen Massenentlassungen von Lehrerinnen oder SchreibkrĂ€ften, sondern traf Einzelne in verschiedenen Bereichen. Der angestrebte Nutzen, der Arbeitslosigkeit von MĂ€nnern entgegenzuwirken, lĂ€sst sich daher auch anzweifeln. Was sich allerdings in solchen und anderen Beamtenverordnungen widerspiegelt, sind gesellschaftliche Annahmen dazu, wie ein respektables, standesgemĂ€Ăes Leben auszusehen hat.
Zur Person
Therese Garstenauer hat Geschichte, Soziologie und Russisch in Wien, Moskau und Edinburgh studiert und an der UniversitĂ€t Wien ĂŒber Kooperationen zwischen russischen und westlichen Geschlechterforscher:innen promoviert. Beamte als Forschungsgegenstand begegneten ihr erstmals in einem Forschungsprojekt der Ăsterreichischen Historikerkommission zum Vermögensentzug wĂ€hrend der NS-Zeit. Nach Mitarbeit in einem Forschungsprojekt zur Unternehmenskommunikation in Russland an der WirtschaftsuniversitĂ€t Wien bekam sie das Elise-Richter-Stipendium des Wissenschaftsfonds FWF fĂŒr ihr Habilitationsprojekt zum Beamtentum der Zwischenkriegszeit (2017â2023) zuerkannt.
Mehr Informationen auf dem Projektblog: Ăsterreichische Staatsbedienstete und standesgemĂ€Ăe LebensfĂŒhrung