Bei dem viel diskutierten Problem der Steuervermeidung internationaler Unternehmen scheint vorerst keine Lösung in Sicht. Wie Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung zeigen, wurzelt es tief in unterschiedlichen Rechtsauffassungen. © Alex Motoc/unsplash

An GAFA, kurz für die Weltmarktführer Google, Amazon, Facebook und Apple, entzündet sich seit Jahren die Diskussion über internationale Besteuerungsfragen. Viele Menschen nutzen zumindest eines der digitalen Services und Produkte der vier großen US-Unternehmen. Obwohl viele Kundinnen und Kunden der großen Vier aus Europa stammen und mit ihnen gute Gewinne eingefahren werden, führen GAFA jedoch keine oder kaum Ertragsteuern an Staaten außerhalb der USA ab. Geschraubt wird daher seit Jahren an der Reform historischer Besteuerungsregelungen, die meist an eine physische Betriebsstätte im jeweiligen Marktland knüpfen. Doch das ist nicht des Pudels Kern. Daniel Blum, viele Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, hat mit Unterstützung des Wissenschaftsfonds FWF hunderte Seiten des andauernden akademischen, politischen und rechtssetzenden Diskurses analysiert und dabei herausgefunden, dass dort seit vielen Jahren aneinander vorbeigeredet wird: „Es gibt zwei grundsätzliche Denkschulen: das Naturrecht und den Rechtspositivismus. Wenn jeder von seiner Warte aus argumentiert oder Forderungen stellt, gibt es einfach keinen gemeinsamen Nenner.“

Austausch von Argumenten ohne gemeinsame Basis

Kluge Köpfe aus ernst zu nehmenden internationalen Institutionen reden sich seit Jahren den Mund fusselig, verstehen einander aber schon im Ansatz nicht? Eine starke Ansage, und Daniel Blum freut sich bereits auf regen Widerspruch oder Widerlegungsversuche, wenn seine Forschungsergebnisse im kommenden Jahr publiziert werden. Er selbst entdeckte die „Forschungslücke“ bei einem Forschungsaufenthalt in den USA an der University of Georgia und der University of Florida School of Law sowie der NYU School of Law. Wie die internationale Besteuerung moderner Digitalunternehmen dies- und jenseits des Atlantiks gesehen wird, hat für ihn „mit einer Art Prägung auf das jeweilige Rechtsverständnis zu tun“. Und die reicht weiter zurück als die Erfindung des Internet. Es geht um grundlegende Fragen: Was erfolgt im internationalen Steuerrecht unserer Überzeugung nach zu Recht? Und: Warum sollen diese Rechtsnormen befolgt werden? Während die „Denkschule“ des Naturrechts die Rechtmäßigkeit des Rechts zunächst von Gott und seit der Aufklärung aus der Vernunft ableitet (im Sinne von: Recht muss gerechtfertigt sein), sieht die „Denkschule“ des Rechtspositivismus das demokratiepolitisch rechtmäßige Zustandekommen menschgesetzter Rechtsnormen als Grundpfeiler an. Es gibt zwar völkerrechtliche Regelungen und 3.000 bilaterale Steuerabkommen, aber international kein gemeinsames Verständnis von Normativität im Steuerrecht. Der Jurist ist davon überzeugt, dass seine rechtstheoretischen Fragestellungen ganz handfeste Auswirkungen in der Praxis hätten. „Denn so kommt man auf keinen grünen Zweig.“

Fallbeispiel GAFA sollen zahlen

Daniel Blum legt das anhand der konkreten Debatte dar, die seit 2012 von Fachleuten aus EU-Kommission, OECD, WTO, politischen Vertreterinnen und Vertretern, aber auch der versammelten Akademie aus Recht und Ökonomie bis Ethik geführt wird. Das Fallbeispiel der Besteuerung international tätiger Digitalunternehmen macht das Problem im Hintergrund anschaulich. Als er die typischen Argumente, wie zum Beispiel Fairness, aus den Blickwinkeln der beiden Denkschulen analysierte und auch mit einschlägigen Völkerrechtsnormen abglich, wurde ihm klar, „dass in diesem Diskurs aneinander vorbeigeredet wird, weil schon bei der Formulierung der Argumente ganz unterschiedliche Startpunkte eingenommen werden“. Der Jurist beschränkte sich für seine Habilitation nicht darauf, die unterschiedlichen Schubladen der Denkschulen zu benennen, sondern versuchte typische Argumente für die jeweils andere Schule nachvollziehbar zu machen mit Blick auf die dahinterliegenden Annahmen und Rechtfertigungen. Denn es hat nicht die eine oder andere Seite Recht: Es kommt vielmehr darauf an, von wo man schaut.

Menschgesetztes Recht oder moralisches Fundament

Gerade das Steuerrecht gilt eigentlich als technische, stark verschriftlichte Rechtsmaterie, in der Moral eine untergeordnete Rolle spielen sollte. Aber nach zahlreichen Warum-Fragen trat für den Forscher der erwähnte Kern des Problems zutage, nämlich die beiden unterschiedlichen Positionen im Sinne des Naturrechts versus die menschengesetzte Rechtsquelle als Maßstab. „Das Kernergebnis meiner Grundlagenforschung ist zu meiner eigenen Überraschung, dass das naturrechtliche Denken den Diskurs weitaus stärker prägt als gedacht.“ Als Blum die zentralen Argumente der Diskussion mit der jeweiligen Denkschule unterlegte fiel es ihm „wie Schuppen von den Augen, warum es auf internationalen Konferenzen oft so wirkte, als würde die eine Seite der anderen die Kompetenz absprechen wollen“.  Bei der internationalen Besteuerung geht es um viel Geld, weshalb das Thema ganz oben auf der Agenda der G20-Finanzministerinnen und -minister steht. Doch Daniel Blum, der inzwischen in der Steuerberatung arbeitet, will sich im Theorienstreit nicht auf die eine oder andere Seite stellen, „sondern lieber Brücken bauen als Gräben vertiefen“.


Zur Person Daniel Blum studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien (Bachelor) und Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Nach Abschluss seiner Doktorarbeit in Wirtschaftsrecht über „Derivative Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht“ war er 2016/2017 Hauser Global Scholar an der New York University School of Law, wo er seinen LL.M. in International Taxation machte. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem FWF-Projekt „Die Besteuerung Nicht-Ansässiger“ (2016–2019) unter der Leitung von Michael Lang an der Wirtschaftsuniversität Wien und arbeitet derzeit an seiner Habilitation im Fach Steuer- und Finanzrecht.


Publikationen

Daniel Blum: Controlled Foreign Companies: Selected Policy Issues – or the Missing Elements of BEPS Action 3 and the Anti-Tax-Avoidance Directive, Vol. 46, Intertax 4, 2018
Daniel Blum: Treaty Shopping and its Prevention in a Post-BEPS World – Limitation-on-Benefits, Beneficial Ownership and the Principal Purpose Test: Evolution, Underlying Rationales and Interrelation (Part I & II), in: International Tax Report, Mai 2017
Daniel Blum: Derivative Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht, Lexis Nexis, 2014, Wien