Kinder und Frauen zählen als Erstes zu den vulnerablen Gruppen in Krisensituationen. Doch der Begriff „vulnerabel“ hat seine Schwachstellen. Im Kontext der Menschenrechte kann das problematisch werden. © Farid Ershad/Unsplash

Der Begriff „Vulnerabilität“ ist sperrig. Zugleich können sich viele Menschen etwas vorstellen, wenn sie von einer „vulnerablen Gruppe“ hören oder lesen. Die Bezeichnung zu beschreiben, fällt da schon schwerer. „In der politischen und juristischen Debatte ist der Begriff oft nicht ausreichend definiert“, erklärt Monika Mayrhofer, Politologin am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Margit Ammer und Katrin Wladasch arbeitet und forscht sie dort, wo sich Antidiskriminierung, Asyl, Migration und Klimawandel treffen.

Ein altes Konzept in neuem Kontext

„Das Konzept der Vulnerabilität kommt eher aus der naturwissenschaftlichen Forschung und wird nun in die Sozialwissenschaften übertragen“, sagt Mayrhofer. So ist der Begriff im Bereich des Umweltschutzes schon lange in Verwendung. Im Diskurs über Menschenrechte und in der Judikatur sind andere Begriffe, etwa Ungleichheit, weit besser etabliert. Vulnerabilität begann sich hier erst vor einigen Jahren zu verbreiten. Was die Bezeichnung in diesen Kontexten genau bedeutet, war bislang schwer zu fassen.

Das wollten die Wissenschaftlerinnen ändern. „Wir wollen herausfinden: Wovon reden wir eigentlich, wenn wir von Vulnerabilität reden? Was bedeutet der Begriff im Vergleich zu anderen wie Gleichheit, Ungleichheit und Diskriminierung und trägt seine Verwendung zur Förderung der Menschenrechte bei?“, erläutert Politologin Mayrhofer. Diesen Fragen gehen sie und ihre Kolleginnen im Rahmen des vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Forschungsprojektes „Das Konzept der Vulnerabilität im Menschenrechtskontext“ seit 2019 nach.

Ein Begriff, drei Ebenen, unzählige Texte und Gespräche

Die Politikwissenschaftlerinnen analysierten den Begriff auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dafür kombinierten sie theoretische Analysen und empirische Forschung. Für eine nationale Fallstudie analysierten sie Asylentscheide der jüngeren österreichischen Rechtsprechung, die das Wort Vulnerabilität beinhalten. Die Juristin Margit Ammer führte Interviews mit heimischen Richter:innen und Rechtsvertreter:innen, um herauszufinden, wie diese Vulnerabilität verstehen und verwenden.

Um die EU-Perspektive des Begriffs zu beleuchten, analysierten die Wissenschaftlerinnen die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Mit dieser Grundlage gingen sie einem Fallbeispiel nach. Sie wollten verstehen, wie der Begriff in der EU-Erweiterungspolitik am Beispiel Albaniens verwendet wird. Dazu interviewte die Juristin und Politologin Katrin Wladasch in Tirana unter anderem Mitarbeitende der örtlichen UN-Vertretung, der EU-Kommission sowie des Council of Europe. „Was dabei besonders auffiel: Auf EU-Ebene wird der Begriff nur in der externen Menschenrechtsdimension verwendet, intern allerdings kaum“, berichtet Projektleiterin Mayrhofer.

Für die globale Ebene hat Wladasch analysiert, wie UN-Menschenrechtsorganisationen Vulnerabilität in offiziellen Dokumenten zum Thema Klimawandel verwenden. Auffallend hierbei war, dass sich der Begriff in UN-Dokumenten vermehrt auf Frauen, Kinder und Migrant:innen bezieht. Zudem wird er weit gefasst. Man spricht und schreibt von vulnerablen Institutionen, Regionen oder Ländern. In nächster Folge wird Mayrhofer Interviews mit Vertreter:innen diverser UN-Institutionen führen, um deren Verständnis des Begriffs herauszuarbeiten.

Umstrittene „Verletzlichkeit“ mit Folgen

Die Verwendung des Begriffs „Vulnerabilität“, so erklärt die Politologin, ist zugleich verständlich und nicht unumstritten. Mit einer „vulnerablen Gruppe“ kommen viele Assoziationen auf. Doch wird der Begriff eben oft mit Gruppen verknüpft. Das erschwert, Individuen zu differenzieren und sie in ihrer Komplexität darzustellen. Dazu kommt: Vulnerabel bedeutet verwundbar. „Die Assoziationen, die das Wort hervorruft, haben Auswirkungen. Verwundbare Personen oder Gruppen brauchen Hilfe, sie sind eingeschränkt und müssen geschützt werden“, erläutert Mayrhofer. Ist eine Gruppe etwa vulnerabel infolge der Klimakrise und muss deswegen migrieren, spricht man ihr zu einem Stück die Handlungsmacht ab. Dabei könnte man Migration auch als aktive Anpassung an den Klimawandel verstehen, also einen sogenannten Adaptions-Frame verwenden.

Auch in der Judikatur könnte die Verwendung des Begriffs weitreichende Auswirkungen haben. „Er könnte den Diskurs dorthin verlagern, dass nicht mehr jeder Mensch das Recht auf ein Asylverfahren hat, sondern nur mehr vulnerable Gruppen. In unserer Analyse fanden wir Formulierungen wie ,Er ist ein junger Mann und somit arbeitsfähig und nicht vulnerabelʽ“, erklärt die Politologin. Darauf reagieren auch Rechtsvertreter:innen, die versuchen, ihre Mandant:innen als besonders vulnerabel darzustellen.

Die Zukunft eines Begriffs

In einigen Institutionen und Sphären wendet man sich auch aufgrund dieser kritischen Punkte vom Begriff ab, sagt die Politologin: „Wir beobachten, dass der Begriff aus EU-Policys und der Kommunikation einiger UN-Institutionen verschwindet.“ So wird der UN-Sozialausschuss nicht mehr von Vulnerabilität schreiben und sprechen. Andere Institutionen ersetzen die Bezeichnung „vulnerable Gruppe“ mit „Personen in einer vulnerablen Situation“.

Mit Abschluss des Projekts im Oktober 2023 wollen die Wissenschaftlerinnen die Erkenntnisse aus den Fallstudien zusammenführen und daraus Empfehlungen ableiten. Denn, so erklärt Monika Mayrhofer: „Wenn wir aus einer Menschenrechtsperspektive sagen wollen, dass alle Menschen gleichen Zugang zu Rechten haben sollen, müssen wir uns fragen, mit welchen Begriffen wir Ungleichheit erfassen – und ob diese Begriffe nicht zu mehr Ungleichheit führen.“

Zur Person

Monika Mayrhofer studierte Politikwissenschaften an der Universität Wien. Aktuell arbeitet sie als Senior Social Science Researcher am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte. Dort forscht sie zu Klimawandel und Mobilität, Migration, Vertreibung, zu Klimapolitik und Gleichstellung, Antidiskriminierung und Intersektionalität sowie zum Europäischen Menschenrechtssystem. Das Projekt „Das Konzept der Vulnerabilität im Menschenrechtskontext“ (2019–2023) wird vom Wissenschaftsfonds FWF mit rund 405.000 Euro gefördert.

Publikationen

Monika Mayrhofer und Margit Ammer: Climate Mobility in Austrian Asylum Procedures (i. E.), in: Frontiers in Climate, Sec. Climate Mobility 2022

Monika Mayrhofer: Victims, Security Threats or Agents? – Framing Climate Change-related Mobility in International Human Rights Documents, in: International Journal of Law, Language & Discourse, Vol. 8, 2020 (PDF)

Monika Mayrhofer: The challenges of the concept of vulnerability in the human rights context from a discourse-analytical perspective, in: Zeitschrift für Menschenrechte, Vol. 14 (2), 2020